Benötigen Hundehalter in Niedersachsen einen Sachkundenachweis?
Ja. Gemäß § 3 NHundG ist nach dem 1. Juli 2013 ein Sachkundennachweis für Erst-Hundehalterinnen und -halter erforderlich. Die theoretische Sachkundeprüfung ist vor der Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung währen des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen. Vorbereitende Kurse sind nicht verpflichtend und können auf freiwilliger Basis absolviert werden. Es steht jeder Hundehalterin und jedem Hundehalter frei, sich ohne Vorbereitungskurs zur jeweiligen Sachkundeprüfung anzumelden. Jeder/r Hundehalterin/-halter muss die Sachkundeprüfung nur einmalig erfolgreich ablegen.
Benötigen Hundehalter in Niedersachsen einen Sachkundenachweis?
Ja. Gemäß § 3 NHundG ist nach dem 1. Juli 2013 ein Sachkundennachweis für Erst-Hundehalterinnen und -halter erforderlich. Die theoretische Sachkundeprüfung ist vor der Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung währen des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen. Vorbereitende Kurse sind nicht verpflichtend und können auf freiwilliger Basis absolviert werden. Es steht jeder Hundehalterin und jedem Hundehalter frei, sich ohne Vorbereitungskurs zur jeweiligen Sachkundeprüfung anzumelden. Jeder/r Hundehalterin/-halter muss die Sachkundeprüfung nur einmalig erfolgreich ablegen.